Mit dem Arbeitsrechtsänderungsgesetz 2000 wurde im Bereich der Entgeltfortzahlung ein erster Schritt in Richtung Gleichstellung gesetzt. Mit BGBl I 2017/153 wurden wesentliche Schritte bei der Entgeltfortzahlung, den Dienstverhinderungsgründen und den Kündigungsfristen gesetzt. Es wird aber noch nicht der letzte gewesen sein ...
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

