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Darf die Einrichtungsleitung eine kurzfristige (pflegerische) Freiheitsbeschränkung anordnen?

HeimAufG, UbG & SachwalterrechtFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2017/107ÖZPR 2017, 182 Heft 6 v. 11.12.2017

Nein! Die Vornahme von (pflegerischen) Freiheitsbeschränkungen beruht auf § 5 Abs 1 Z 2 HeimAufG. Dieser Bestimmung zufolge darf eine Freiheitsbeschränkung nur aufgrund der Anordnung einer dazu .

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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