Die Voraussetzungen für den Bezug von Pflegegeld sind unter anderem nur dann erfüllt, wenn der Pflegebedarf über einen Zeitraum von sechs Monaten im Ausmaß zumindest der Pflegegeldstufe 1 vorliegt. Probleme bei der Einstufung können sich ergeben, wenn nur ein schwankender oder vorübergehender Pflegebedarf im Monat oder im Kalenderjahr vorliegt.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

