Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz regelt nicht nur das Sachwalterrecht neu, es enthält auch eine gravierende Änderung im HeimAufG: Dessen Kontrollregime soll nunmehr auch für Beschränkungen der Bewegungsfreiheit in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche gelten. Damit wird eine von vielen beklagte Rechtslücke geschlossen. (FN ) Der folgende Beitrag stellt die Rechtslage prägnant dar.

