Selbst 24 Jahre nach Inkrafttreten des Bundespflegegeldgesetzes im Jahr 1993 bestehen nach wie vor erhebliche Unklarheiten bei Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen für die Pflegegeldstufe 7. Dies ist keineswegs nur bei Betroffenen, deren Angehörigen oder bei in der Pflege tätigen Fachkräften zu beobachten, sondern auch bei Sachverständigen in deren Gutachten.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

