Pflegeleistungen. OGH: Eine bei einem Unfall schwerstverletzte Person kann auch dann, wenn sie im Familienkreis gepflegt wird, Schadenersatz entsprechend den Kosten einer professionellen Hilfskraft verlangen, allerdings nicht für "reine Anwesenheitszeiten", in denen sich "sowieso" jemand aus der Familie in der Wohnung aufhält.
2 Ob 110/16i

