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Ausbildungskostenrückersatzvereinbarungen

GuKG, Arbeitsrecht & AnstaltenrechtAufsatzMag. Brigitte ReschÖZPR 2017/38ÖZPR 2017, 64 - 66 Heft 3 v. 7.6.2017

Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte in der gegenständlichen Entscheidung (FN ) die grundsätzliche Zulässigkeit einer Vereinbarung, dass die Kosten einer zunächst kostenlosen Ausbildung von diplomiertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal unter bestimmten Umständen vom Ausgebildeten zurückgefordert werden können, und ging in der Entscheidung auch darauf ein, inwieweit sogenannte "Sowieso-Kosten" rückgefordert werden können. § 2d AVRAG war nicht anwendbar, da zwischen den Parteien kein Arbeitsvertrag, sondern lediglich ein Ausbildungsverhältnis bestanden hat.

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