2012 wurde - einer langjährigen standespolitischen Forderung der Pflege entsprechend - mit dem Pflegegeldreformgesetz 2012 samt der damit verbundenen Änderung der Einstufungsverordnung ausdrücklich die Möglichkeit geschaffen, diplomierte Pflegefachkräfte im Rahmen der Pflegegeldeinstufung als Gutachter einzusetzen. Zur immer wieder entflammenden Diskussion, ob Pflegefachkräfte auch in so genannten "Ersteinstufungsverfahren" als Gutachter eingesetzt werden dürfen, gilt es klarzustellen: Im sozialgerichtlichen Verfahren gibt es keinerlei rechtliche Einschränkungen betreffend den Einsatzbereich von Pflegefachkräften! Anders ist die Rechtslage im Verfahren bei den Sozialversicherungsträgern.

