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Kann die Notwendigkeit von Blutzuckermessungen und Insulinverabreichung durch eine Pflegeperson berücksichtigt werden? Wenn ja, mit welchem Zeitwert?

Pflegegeld & SozialrechtFragen aus der PraxisAufsatzDr. Martin GreifenederÖZPR 2016/108ÖZPR 2016, 176 Heft 6 v. 12.12.2016

Um bei der Ermittlung des Pflegebedarfs berücksichtigt werden zu können, muss es sich im weitesten Sinn um lebenswichtige Verrichtungen nicht medizinischer Art handeln. Zur Abgrenzung zu medizinischen Leistungen ist zu fragen, ob ein ansonsten gesunder erwachsener Mensch die Blutzuckermessung und die Verabreichung von Insulin selbständig vornehmen könnte.

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