Notwendigkeit weiterer Fachgutachten? Reinigung nach Verrichtung der großen Notdurft. Verabreichung von Insulin. Das OLG Linz stellte erneut klar, dass es Sache des bestellten Sachverständigen (hier: Pflegefachkraft) ist, zu beurteilen, ob weitere (Fach-)Gutachten, bspw aus dem Fachgebiet der Psychiatrie, erforderlich sind. Zudem bestätigt die Entscheidung die schon bisher in der Rechtsprechung herausgearbeiteten Zeitwerte für die Reinigung nach der Notdurftverrichtung und die Verabreichung von Insulin samt Blutzuckermessung.

