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Fragen der Haftung bei freiwilligen bzw ehrenamtlichen Tätigkeiten - die Haftung des Trägers für die ehrenamtlichen Mitarbeiter

Haftung, Kosten & QualitätAufsatzDr. Albert HaunschmidtÖZPR 2016/74ÖZPR 2016, 124 - 127 Heft 4 v. 9.8.2016

Bei der ehrenamtlichen Tätigkeit kommt es leider auch zu Schadensfällen. Der zweite Teil des Beitrags (FN ) befasst sich mit der Haftung des jeweiligen Trägers für die in seinem Bereich ehrenamtlich Tätigen, sei es, dass der ehrenamtliche Mitarbeiter einen Dritten schädigt, sei es, dass er selbst einen Schaden erleidet.

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