Im Pflegegeldverfahren stellt sich mitunter die Frage, ob die pflegebedürftige Person noch mit dem eigenen Kfz fahren kann. Ist Mobilitätshilfe im weiteren Sinn allenfalls auch als Hilfe für das Besorgen von Lebensmitteln und Medikamenten oder des Heizmaterials notwendig? Aufgrund der amtswegigen Ermittlungspflicht hat das Gericht entsprechend nachzuforschen.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

