Nach einem Schlaganfall wird einer Pflegebedürftigen Pflegegeld der Stufe 4 gewährt, dies jedoch befristet für acht Monate. Das Auslaufen des befristet gewährten Pflegegeldes bzw das Ausbleiben der Zahlungen am Konto werden zunächst nicht bemerkt.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

