Bei Bewerbungsgesprächen im Gesundheits- und Sozialbereich stellt sich oftmals die Frage, ob Stellenwerber für die beabsichtigte Tätigkeit geeignet sind oder nicht. Die Eignung für das potenzielle Arbeitsverhältnis kann nicht selten erst durch die praktische Ausübung der Tätigkeit ermittelt werden. Des Themas, ob in solchen Fällen die Vereinbarung eines Schnuppertags möglich ist oder bereits von Beginn an ein echtes Arbeitsverhältnis begründet wird, nimmt sich der folgende Artikel an.

