Möglichkeit der postmortalen Überprüfung einer Freiheitsbeschränkung. In seiner Entscheidung vom 9. 4. 2015, 7 Ob 20/15i, stellte der Oberste Gerichtshof (OGH) klar, dass im Verfahren nach dem HeimAufG dem Bewohnervertreter die Befugnis zukommt, auch nach dem Tod eines Heimbewohners eine freiheitsbeschränkende Maßnahme überprüfen zu lassen.
7 Ob 20/15i

