Vor gut zwei Jahren wurde das Psychologengesetz 2013 (PG 2013), das das bisherige Berufsrecht der Psychologen (PG 1990) ersetzt hat, im Nationalrat beschlossen. Seit 1. 7. 2014 sind alle Bestimmungen des neuen Gesetzes in Kraft, darunter auch die geänderten Regelungen zur Ausbildung von Klinischen Psychologen und Gesundheitspsychologen. Die praktische Fachausbildung hat nun ausdrücklich zu erfolgen. Die Auswirkungen dieser Vorgabe auf die arbeitsrechtliche Stellung der Praktikanten sind Gegenstand dieses Beitrags.

