Mit 1. 7. 2015 gehören Netzbetten sowie "käfigähnliche" Betten in psychiatrischen Abteilungen und Krankenhäusern sowie in Einrichtungen, die dem Heimaufenthaltsgesetz unterliegen, der Vergangenheit an. Da in Österreich die Netzbetten ab der zweiten Hälfte der 1990er Jahre fast ausschließlich in den Bundesländern Wien und Steiermark zum Einsatz gekommen waren, war es für die BewohnervertreterInnen und PatientenanwältInnen dieser Regionen bereits lange vor den legistischen Veränderungen ein wichtiges Anliegen, diese höchst invasive freiheitsbeschränkende Methode nach einer Vielzahl gerichtlicher Überprüfungen und außergerichtlicher Vertretungen in weiterer Folge überwinden zu können.

