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Schwerarbeitszeiten im Pflegedienst

Pflegegeld & SozialrechtRechtsprechungJudikaturDr. Martin GreifenederÖZPR 2015/47ÖZPR 2015, 80 Heft 3 v. 24.2.2015

Schwerarbeitszeiten im Pflegedienst. Die in einer Zwölf-Stunden-Schicht geleistete, über acht Stunden hinausgehende Arbeitszeit kann bei der Berechnung von Schwerarbeitszeiten nicht fiktiv auf andere Arbeitstage, an denen nicht gearbeitet wurde, übertragen werden.

10 Ob S 2/15i

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