Schwerarbeitszeiten im Pflegedienst. Die in einer Zwölf-Stunden-Schicht geleistete, über acht Stunden hinausgehende Arbeitszeit kann bei der Berechnung von Schwerarbeitszeiten nicht fiktiv auf andere Arbeitstage, an denen nicht gearbeitet wurde, übertragen werden.
10 Ob S 2/15i

