Innerhalb weniger Monate befasste sich der Oberste Gerichtshof (OGH) zweimal mit der Frage, ob private Sicherheitsdienste bei der Durchführung von Freiheitsbeschränkungen gem §§ 3 ff HeimG und bei Beschränkungen von Persönlichkeitsrechten, besonders der Bewegungsfreiheit gem § 33 UbG, assistieren dürfen (OGH 29.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

