Obwohl natürlich für die Ausbildung und die inhaltlichen Abgrenzungen der Tätigkeit der Pflege das Bundesministerium für Gesundheit zuständig ist, spielt in den letzten Jahren auch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eine immer bedeutendere Rolle für die Pflege.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

