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Können bei der Ermittlung des Pflegebedarfs qualifizierte Pflegehandlungen, die dem gehobenen Dienst vorbehalten sind, aber in der Praxis von Angehörigen oder anderen Personen übernommen werden, berücksichtigt werden?

Pflegegeld & SozialrechtFragen aus der PraxisAufsatzDr. Martin GreifenederÖZPR 2015/9ÖZPR 2015, 16 Heft 1 v. 1.1.2015

Diese Frage ist klar mit NEIN zu beantworten.

Das Pflegegeld hat nach § 1 BPGG den Zweck, in Form eines Beitrags pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten. Verrichtungen medizinischer Art stellen keinen Pflegebedarf

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