Diese Frage ist klar mit NEIN zu beantworten.
Das Pflegegeld hat nach § 1 BPGG den Zweck, in Form eines Beitrags pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten. Verrichtungen medizinischer Art stellen keinen Pflegebedarf
Diese Frage ist klar mit NEIN zu beantworten.
Das Pflegegeld hat nach § 1 BPGG den Zweck, in Form eines Beitrags pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten. Verrichtungen medizinischer Art stellen keinen Pflegebedarf
