Sieben-Tage-Frist für den Revisionsrekurs des Einrichtungsleiters. Der Oberste Gerichtshof (OGH) stellte in seiner Entscheidung vom 25. 6. 2014, 7 Ob 111/14w, neuerlich klar, dass die siebentägige Rechtsmittelfrist des § 16 Abs 2 HeimAufG für den Leiter der Einrichtung auch im Revisionsrekursverfahren (Rekurs an den OGH) gilt.
7 Ob 111/14w

