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Sieben-Tage-Frist für den Revisionsrekurs des Einrichtungsleiters

HeimAufG, UbG & SachwalterrechtRechtsprechungJudikaturHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2014/123ÖZPR 2014, 184 - 185 Heft 6 v. 25.6.2014

Sieben-Tage-Frist für den Revisionsrekurs des Einrichtungsleiters. Der Oberste Gerichtshof (OGH) stellte in seiner Entscheidung vom 25. 6. 2014, 7 Ob 111/14w, neuerlich klar, dass die siebentägige Rechtsmittelfrist des § 16 Abs 2 HeimAufG für den Leiter der Einrichtung auch im Revisionsrekursverfahren (Rekurs an den OGH) gilt.

7 Ob 111/14w

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