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Vorrang der wissenschaftlich anerkannten schulmedizinischen Behandlungsmethoden vor "Außenseitermethoden"

Pflegegeld & SozialrechtRechtsprechungJudikaturDr. Martin GreifenederÖZPR 2014/118ÖZPR 2014, 177 - 178 Heft 6 v. 23.4.2014

Vorrang der wissenschaftlich anerkannten schulmedizinischen Behandlungsmethoden vor "Außenseitermethoden". Wenn eine herkömmliche Behandlungsmethode erfolgreich und ohne (unzumutbare) Nebenwirkungen angewendet werden konnte (oder könnte), besteht kein Anlass zur Übernahme der Kosten von Außenseitermethoden. Kostenersatz für Außenseitermethoden kann daher immer erst dann erfolgen, wenn entweder eine zumutbare erfolgversprechende Behandlung nach wissenschaftlich anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst nicht zur Verfügung steht oder eine solche erfolglos blieb.

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