Das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) verpflichtet zu einer umfassenden Pflegedokumentation. Auch das Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG) beschreibt nunmehr im Zusammenhang mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen eine Dokumentationspflicht. Der gegenständliche Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob sich dadurch der Dokumentationsaufwand verändert hat.

