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Treppenlift

Haftung, Kosten & QualitätRechtsprechungJudikaturUniv.-Prof. Dr. Matthias NeumayrÖZPR 2014/109ÖZPR 2014, 160 Heft 5 v. 25.6.2014

Treppenlift. OGH: Besteht bei einer bei einem Unfall verletzten Person die Notwendigkeit des Einbaus eines Treppenlifts, trifft den Unfallgegner die Beweislast dafür, dass der Einbau auch altersbedingt notwendig geworden wäre und der Schaden bloß zeitlich vorverlagert wurde.

2 Ob 48/14v

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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