Treppenlift. OGH: Besteht bei einer bei einem Unfall verletzten Person die Notwendigkeit des Einbaus eines Treppenlifts, trifft den Unfallgegner die Beweislast dafür, dass der Einbau auch altersbedingt notwendig geworden wäre und der Schaden bloß zeitlich vorverlagert wurde.
2 Ob 48/14v
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

