Ausgleichszulage und Aufwandersatz des Sachwalters. OGH: Der Aufwandersatz, der dem Sachwalter nach § 276 Abs 3 ABGB gebührt, ist im Ausgleichszulagenrecht nicht vom Nettoeinkommen des Betroffenen abzuziehen.
10 Ob S 8/14w
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