Intransparente Bestimmungen in Heimverträgen. Diese müssen unberücksichtigt bleiben. Entgelte, die für auf solche Bestimmungen gestützte Leistungen bezahlt wurden, können zurückgefordert werden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat der Zulässigkeit von Pauschalentgelten für "zusätzliche Leistungen" im Rahmen von Heimverträgen enge Grenzen gesetzt: Aus derartigen Vereinbarungen muss klar hervorgehen, welche Leistungen über die "Grundbetreuung" hinausgehen. Ist eine solche Differenzierung nicht möglich, ist die entsprechende Vertragsbestimmung unwirksam und können die deswegen geleisteten Entgelte zurückgefordert werden.

