Pflegegeld bei ausländischer Rente. In zwei brandaktuellen Entscheidungen stellte der Oberste Gerichtshof (OGH) klar, dass österreichische Staatsbürger und Unionsbürger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich selbst dann einen Anspruch auf Pflegegeld haben, wenn sie ausschließlich eine Rente aus einem anderen Unionsstaat beziehen und Österreich für Leistungen bei Krankheit koordinationsrechtlich nicht zuständig ist.
10 Ob S 2/14p

