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Pflegegeld für Ausgleichszulagenbezieher aus anderen EU-Mitgliedstaaten?

Pflegegeld & SozialrechtAufsatzDr. Elias FeltenÖZPR 2014/25ÖZPR 2014, 44 - 46 Heft 2 v. 1.2.2014

Nach der EG-Verordnung VO 883/2004 ist zwar für die Gewährung von Pflegegeld an Personen mit einer Pension aus einem anderen EU-Mitgliedstaat der pensionsauszahlende Staat und nicht der Wohnsitzstaat zuständig. Es stellt sich jedoch die Frage, ob sich pflegebedürftige Unionsbürger nicht auch unmittelbar auf das nationale Recht des Wohnsitzstaats - in Österreich auf § 3a BPGG - berufen können. Das gilt insbesondere dann, wenn sie bereits eine Ausgleichszulage beziehen.

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