In der arbeitsrechtlichen Praxis sind Konkurrenzklauseln weit verbreitet. Die Tragweite solcher Klauseln wird bei Vertragsunterfertigung häufig unterschätzt. Die Verletzung einer Konkurrenzklausel kann empfindliche finanzielle Nachteile für Arbeitnehmer nach sich ziehen. Nur: Gilt jede vereinbarte Konkurrenzklausel? Können Konkurrenzklauseln auch im Krankenpflegebereich vereinbart werden?
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

