Pflegegeldanspruch von subsidiär Schutzberechtigten. Die Möglichkeit für subsidiär Schutzberechtigte, im Falle einer Behinderung trotz fehlender österreichischer Staatsbürgerschaft im Härtefall Landespflegegeld zu erhalten, besteht seit der Abschaffung des Landespflegegeldes am 1. 1. 2012 nicht mehr.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) stellte klar, dass diese Personen seit 1. 1. 2012 nunmehr Anspruch auf Bundespflegegeld haben.

