Die Nichtberücksichtigung sonstiger Sorgepflichten beim Regress gegen unterhaltspflichtige Angehörige nach dem Steiermärkischen Mindestsicherungsgesetz (StMSG) ist gleichheitsrechtlich unbedenklich. Der Rückgriff auf unterhaltspflichtige Angehörige von EmpfängerInnen von Leistungen der Mindestsicherung (Sozialhilfe) ist seit langem umstritten. Eine der im österreichweiten Vergleich strengsten Regelungen eines solchen "Angehörigen-Regresses" in der Steiermark wurde nun vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) - jedenfalls vorerst - für verfassungsrechtlich unbedenklich erklärt.

