Das Erstgericht erklärte das Zurückhalten einer dementen Bewohnerin im Pflegeheim bei starker Angetriebenheit wegen Gefährdung im Straßenverkehr für zulässig. Begleitend trug es der Einrichtung zwei Auflagen auf: die Anschaffung eines GPS-Ortungssystems und eine 1:1-Betreuung zwischen 17.00 und 21.00 Uhr.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

