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Verschwiegenheitspflicht versus Anzeigepflicht der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe

GuKG, Arbeitsrecht & AnstaltenrechtAufsatzDr. Eckhard Pitzl, Dr. Gerhard W. Huber LL.MÖZPR 2013/71ÖZPR 2013, 102 - 104 Heft 4 v. 1.4.2013

Allen Gesundheitsberufen, so auch den Gesundheits- und Krankenpflegeberufen, ist die Verpflichtung zur Verschwiegenheit auferlegt. Die Schweigepflicht der Gesundheitsberufe, deren Tätigkeit typischerweise besonders sensible Lebensbereiche der Patienten berührt, ist unabdingbare Voraussetzung für das Vertrauensverhältnis zwischen Behandler und Patienten. Dem gegenüber stehen Anzeige- und Meldepflichten, die zwangsläufig in einem Spannungsverhältnis zur grundsätzlichen Verschwiegenheitspflicht stehen. Ob Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe im konkreten Fall zur Verschwiegenheit, zu einer Meldung oder Anzeige verpflichtet sind, hängt von nicht immer einfachen Interessenabwägungen ab, die in diesem Artikel beleuchtet werden sollen.

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