Urlaubsrecht. Der EuGH hat in einem Beschluss vom 13. 6. 2013 sein richtungsweisendes Urteil zu Fragen des Urlaubsausmaßes bei einem Umstieg von einer Vollzeit- auf eine Teilzeitbeschäftigung (C-486/08, Slg 2010, I-3527) bestätigt und konkretisiert.
C-415/12
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

