Wer mit der Entscheidung über seinen Pflegegelderst- oder erhöhungsantrag nicht einverstanden ist, hat die Möglichkeit, Klage beim Arbeits- und Sozialgericht zu erheben. Tatsächlich machen nur knapp 5 % der betroffenen Personen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Dieser relativ niedrige Anteil ist nicht allein auf eine hohe Akzeptanz der Ersteinstufung zurückzuführen. Vielfach ist auch Unwissenheit bzw Angst vor einem derartigen Verfahren maßgeblich. Im Folgenden wird der Ablauf eines sozialgerichtlichen Pflegegeldverfahrens dargestellt. Jede zweite Klage führt zu einer höheren Pflegegeldeinstufung.

