Fremdbetreuung des Kindes aufgrund Erkrankung des betreuenden Elternteils - mehr Unterhalt? Die Kosten einer kurzfristigen Fremdbetreuung des Kindes, die aufgrund einer Erkrankung des betreuenden Elternteils notwendig wurde, begründen mangels Außergewöhnlichkeit keinen Sonderbedarf. Solche Kosten sind grundsätzlich vom betreuenden Elternteil zu tragen und können nicht auf den geldunterhaltspflichtigen Elternteil abgewälzt werden.

