Die Dokumentation - ein Instrument der Qualitätssicherung und eine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Freiheitsbeschränkung. Der Oberste Gerichtshof (OGH) befasste sich in seinen Entscheidungen vom 25. 1. 2012, 7 Ob 249/11k und 7 Ob 235/11a, sehr eingehend mit der Dokumentation von Freiheitsbeschränkungen gemäß HeimAufG und den Rechtsfolgen allenfalls dabei auftretender Mängel. Er unterstreicht darin die herausragende Bedeutung der Dokumentation bei der Vollziehung des HeimAufG, vor allem als Instrument der Qualitätssicherung, Kontrolle und Vermeidung späterer Unaufklärbarkeit von Sachverhalten.

