Mit 1. 1. 2012 ist eine umfassende Reform im Pflegegeldbereich in Österreich in Kraft getreten: Mit dem Pflegegeldreformgesetz 2012, BGBl I 2011/58, wurde die Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz für das Pflegegeld von den Ländern auf den Bund übertragen und damit das Pflegegeld beim Bund konzentriert. Damit steht dem Bund nunmehr auch einheitliches Datenmaterial über alle Pflegegeldbezieher in Österreich zur Verfügung.

