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Welche Rechtsfolgen knüpfen sich an das "In-Aussicht-Stellen" einer Freiheitsbeschränkung?

HeimAufG & UbGFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2012/121ÖZPR 2012, 153 Heft 5 v. 1.5.2012

Gem § 8 Abs 2 HeimAufG wird der für die Namhaftmachung von Bewohnervertretern nach der Lage der Einrichtung örtlich zuständige Verein (§ 1 VSPBG) kraft Gesetzes Vertreter des Bewohners, sobald eine Freiheitsbeschränkung vorgenommen oder in Aussicht gestellt wird.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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