Seit 1. 1. 2012 kann gem § 8 EinstV (idF BGBl II 2011/453) einer Entscheidung über die Neubemessung des Pflegegeldes auch ein Sachverständigengutachten von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zugrundegelegt werden (vgl näher .
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

