Ablehnung eines Sachverständigen als befangen. Ein Sachverständiger wurde mit der Begründung abgelehnt, er habe kein objektives Gutachten erstattet und zudem eine rechtliche Würdigung des Pflegebedarfs vorgenommen, was ihm nicht zustehe.
7 Rs 67/11v
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

