In Zeiten, in denen allerorts nach staatlichen Einsparungsmöglichkeiten gesucht wird, wird in vielen Ländern auch in der Behindertenhilfe der Rotstift angesetzt. Aus Anlass eines in der Steiermark Ende vergangenen Jahres eingeleiteten Rechtsstreits um (angeblich) nicht kostendeckende Leistungsverträge wird im Folgenden der Frage nach möglichen Grenzen der einseitigen Festsetzung von Leistungspreisen durch den öffentlichen Kostenträger nachgegangen.

