vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mobilitätshilfe im weiteren Sinn bei Kindern und Jugendlichen

Pflegegeld & SozialrechtRechtsprechungJudikaturDr. Martin GreifenederÖZPR 2012/33ÖZPR 2012, 50 Heft 2 v. 21.7.2011

Mobilitätshilfe im weiteren Sinn bei Kindern und Jugendlichen. Die Mithilfe der Pflegeperson oder die bloße Anwesenheit der Pflegeperson bei zu Hause stattfindenden Therapiemaßnahmen ist weder als Mobilitätshilfe im engeren Sinn noch als Mobilitätshilfe im weiteren Sinn zu qualifizieren.

10 Ob S 48/11y

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!