Der Übergang von Pensionsansprüchen nach § 324 Abs 3 ASVG gilt analog auch für Schadenersatzansprüche, die gegenüber einer Sachwalterin bestehen, welche es schuldhaft unterlassen hat, die einer in einem Pflegeheim untergebrachten Person gebührende Pension zu beantragen.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

