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Ist der Einsatz von diplomierten psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflegekräften in einer Internen-Abteilung eines allgemeinen öffentlichen Krankenhauses und in einem Pflegeheim rechtlich ohne Probleme möglich?

GuKG, Arbeitsrecht & AnstaltenrechtFragen aus der PraxisAufsatzMag. Dr. Christian GepartÖZPR 2012/6ÖZPR 2012, 10 Heft 1 v. 1.1.2012

Schon in den Materialien zum GuKG 1997 hat der Gesetzgeber klargestellt, dass insbesondere im Bereich von neurologischen Krankenanstalten und Abteilungen und geriatrischen Einrichtungen je nach Sachlage sowohl psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflegepersonen als auch allgemeine Gesundheits- und Krankenpflegepersonen tätig werden dürfen (vgl Weiss-Faßbinder/Lust, GuKG6

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