Die Übertragung der Zuständigkeiten für Anspruchsberechtigte nach den Landespflegegeldgesetzen von den Ländern auf den Bund hat auch in finanzieller Hinsicht positive Auswirkungen für pflegende Angehörige. Ab 1. 1. 2012 können Angehörige aller Pflegegeldbezieher vom Bundessozialamt unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen zu den Kosten für die Ersatzpflege erhalten.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

