Der akute Personalmangel im Pflegesektor - weithin unter dem Schlagwort "Pflegenotstand" bekannt - sowie immer komplexere Behandlungsmöglichkeiten im Gesundheitswesen schaffen einen erhöhten gesellschaftlichen Bedarf an Schulungsmaßnahmen für die dort Beschäftigten. Können Unternehmungen, die einschlägige Weiterbildungsveranstaltungen finanzieren, zum Zwecke des Investitionsschutzes ihre Mitarbeiter durch Vertragsklauseln an das Unternehmen binden? Ist es zulässig, dass Arbeitnehmer dann die angefallenen Ausbildungskosten zurückzahlen müssen, wenn sie das Unternehmen nach Abschluss der Ausbildung verlassen?

