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Muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer die notwendige Fortbildung im Sinne der §§ 63, 104c GuKG in der Dienstzeit absolvieren lassen?

GuKG, Arbeitsrecht & AnstaltenrechtFragen aus der PraxisAufsatzMag. Dr. Christian GepartÖZPR 2011/61ÖZPR 2011, 74 Heft 3 v. 1.3.2011

Die Fortbildungsverpflichtung im Sinne der §§ 63, 104c GuKG ist eine persönliche Berufspflicht jeder einzelnen Gesundheits- und Krankenpflegeperson. Das bedeutet, dass jede Gesundheits- und Krankenpflegeperson .

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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