Das Budgetbegleitgesetz 2011 sieht weitreichende Änderungen im Bereich des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG) vor. Ziel des Gesetzgebers ist, den Anreiz, Menschen mit Behinderung auf dem offenen Arbeitsmarkt zu beschäftigen, maßgeblich zu verstärken. Zugleich soll nachhaltig gewährleistet werden, dass der Ausgleichstaxfonds auch weiterhin sein breit gefächertes Förderinstrumentarium einsetzen kann, um die Eingliederung von behinderten Menschen in das Erwerbsleben umfassend zu unterstützen. Wie die - nicht unumstrittene - Umsetzung dieser Ziele erfolgt ist und welche Auswirkungen sie auf die Betroffenen hat, soll im Folgenden kurz dargestellt werden.

